Geehrt werden können engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinder- und Jugendbereich der Sportvereine, Sportbünde sowie der Landesfachverbände.
Der Jugendbereich ist diesbezüglich bis unter 19 Jahre definiert. Die zu Ehrenden können sich als Jugendleiterinnen/Jugend-leiter, Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Helferinnen/Helfer, Teamerinnen/Teamer usw. und/oder als Funktionärinnen/Funktionäre engagiert haben.
Es gibt drei Ehrungsformate:
- für mindestens 5-jährige Tätigkeit. Diese Ehrung gilt nur für Personen unter 27 Jahre.
- für mindestens 10-jährige Tätigkeit.
- für mindestens 20-jährige Tätigkeit.
In allen Fällen sind Unterbrechungen der ehrenamtlichen Tätigkeit möglich.
Sonderehrung:
Auf Beschluss des Sportjugend-Vorstandes können auch Personen eine Sonderehrung erhalten, wenn sie sich um den Kinder-/Jugendsport besonders verdient gemacht haben.
Über die Ehrung und die Art der Ehrengabe entscheidet im Einzelfall der Sportjugend-Vorstand.
Diese Ehrung erfolgt auf der Vollversammlung der Sportjugend Niedersachsen.
Für jede Ehurngsart gibt es einen Antrag.
Bei Antragsstellung eines Sportvereins muss der vollständige ausgefüllte Antrag zur Abzeichnung an die jeweilige Sportjugend des Sportbundes zu dem der Verein gehört, vorab geschickt werden.
Bei der Antragsstellung von Sportbund oder Landesfachverband, kann der vollständige ausgefüllte Antrag direkt an die Sportjugend Niedersachsen geschickt werden.