Durch die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ab 2026 wird die Zahl der ganztägig betreuten Kinder auch in Niedersachsen weiter steigen. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsschule sieht einen Betreuungsumfang von 8 Stunden an allen 5 Werktagen vor, inklusive Unterrichtszeit. Die Schließzeit in den Ferien beträgt maximal 4 Wochen. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Diese Veränderung wirkt sich auf die Gesamtstruktur des gemeinnützigen organisierten Sports sowie insbesondere auf die Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen aus. Durch den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verlagert sich das Spiel- und Bewegungsverhalten zunehmend in die schulische Umgebung. Die Sportjugend Niedersachsen will die Sportorganisation fit machen, damit sie sich ab 2026, wenn Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben, flächendeckend mit Bewegungs-, Sport- und Spielangeboten einbringen kann. In diesem Kontext erweisen sich Sportvereine als die optimalen Kooperationspartner.
Das Bildungsportal Niedersachsen bietet über den Niedersächsischen Bildungsserver (NiBiS) die Möglichkeit an, bereits bestehende Ganztagsschulen zu ermitteln.
Hier geht es zur Übersichtskarte.
Der Vorstand der Sportjugend Niedersachsen hat die Arbeitsgruppe „Umgang der Sportorganisation mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab 2026“ berufen, um sich bestmöglich auf die zukünftigen Chancen und Herausforderungen vorbereiten zu können. Im August 2023 trafen sich die Mitglieder der Kerngruppe sowie weitere Teilnehmende und Gäste erstmalig zum Startworkshop. Erarbeitet wurden u. a. politische Forderungen, um der Sportorganisation gute Rahmenbedingungen im Ganztag zu ermöglichen. Dabei unterstützen Service-, Qualifizierungs- und Beratungsleistungen die Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde. Zudem wurden Vorschläge für alternative Wettkampf- und Turnierformate sowie den Angeboten von Ferienfreizeiten entwickelt.
Zehn Monate lang haben die Mitglieder der „Ganztags-AG“ zusammengesessen, um vorbereitende Maßnahmen für die Sportorganisation und ihre Gliederungen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 zu treffen. Nach der vierten Meilensteinsitzung ist die Arbeitsgruppe offiziell beendet. Es wurden dezentrale Meetings zum Thema in den Sportregionen geplant, um die Vereine intensiver zu informieren und vorzubereiten. Außerdem wird eine Onlinecommunity zum Ganztag eingerichtet. Die Ausbildung zur Ganztagsberater*in wurde erstmalig am 29./30. August 2024 durchgeführt. Ein zweiter Durchgang der Berater*innen-Ausbildung findet am 18./19. Dezember 2024 statt.
Berater*innen machen unsere Vereine startklar
Der „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026“ ist für die niedersächsischen Sportvereine Chance & Herausforderung zugleich. Um die Potenziale und Herausforderungen im Themenfeld Ganztag zu meistern, bieten der LandesSportBund Niedersachsen und seine Sportjugend ab sofort die Möglichkeit, sich von qualifizierten Berater*innen begleiten zu lassen.
Zahlreiche Fragen können auftreten, wenn man sich als Verein, Sportbund oder Fachverband im Ganztag engagieren möchte: Wie kann ich mit einer Ganztagsschule kooperieren? Welche Rahmenbedingungen gibt es? Worauf muss ich achten? Wie werde ich Träger im Ganztag? Die qualifizierten Ganztagsberater*innen sollen hierbei helfen, den eigenen Weg zu finden und zu gehen.
Wie beantrage ich eine Beratungsleistung?
Sportbünde, Landesfachverbände und Sportvereine haben die Möglichkeit, über das LSBnet einen Antrag zum Thema „Ganztag“ zu stellen. Dafür wählen Sie den Reiter Förderprogramme/Förderportal und dort Beratung/Beratung in Entwicklungsprozessen, um einen Neuen Antrag zu stellen. Unter dem Abschnitt Ergänzende Beratungsformate finden Sie die Option Beratung zu Fachthemen. Bei Punkt 4 beantworten Sie die Frage „Um welches Thema soll es bei dem von Ihnen angefragten Angebot gehen?” mit dem Stichwort Ganztag und dem entsprechenden Schwerpunkt.
Nach Prüfung des Antrags werden dem Verein Ganztagsberater*innen vermittelt. Die entstehenden Honorar- und Fahrtkosten für die Beratung zum Thema „Ganztag“ werden zu 100% vom LandesSportBund Niedersachsen und seiner Sportjugend gefördert. Der maximale Umfang der Förderung für die Beratung zum Fachthema beträgt 8 Stunden vor Ort. Sollte sich der Verein in einem Entwicklungsprozess befinden, kann dieser bis zu 3x 8 Stunden Förderung bekommen. Um direkt zu starten, steht hier vorab ein Erklärvideo für die Schritte der Beantragung der Beratung zur Verfügung. Sportvereine sind aufgerufen, von der Beratung durch Expert*innen zu profitieren und sich auf den Weg für den Ganztag 2026 zu begeben.
Die Sportjugend Niedersachsen möchte die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Sportbünden, Kommunen und Vereinen stärken, um mehr Bewegung in den Ganztag zu bringen und möglichst allen Kindern den Zugang zum Sport zu erleichtern. Denn Sport und Bewegung spielen eine wesentliche Rolle für die körperliche und geistige Entwicklung und sind gesellschaftlich von hoher Relevanz. Sie fördern nicht nur die Gesundheit, sondern auch soziale Kompetenzen, Teamgeist und Selbstdisziplin. Bewegungsangebote sollten von Anfang an in der Ganztagsbetreuung mitgedacht und umgesetzt werden.
Kontakt: Janin Hoeft
Zur wirksamen Umsetzung der Ganztagsschule - mit den Schwerpunkten Spiel, Sport und Bewegung - fordert der LandesSportBund Niedersachsen mit seiner Sportjugend folgende Rahmenbedingungen.
Kinder stehen im Mittelpunkt schulischer sowie außerschulischer Bildung. Die Beteiligung von Kindern in der Umsetzung der Ganztagsangebote ist nicht nur im Sinne der Selbstbestimmung unerlässlich, sondern auch zur Steigerung der Attraktivität und Nachfrage der Angebote. Der Kinderschutz ist die grundlegende und pflichtgemäße Basis für alle Angebote und muss durch situationsgerechte Schutzkonzepte gewährleistet werden.
Die Vielfalt unserer Gesellschaft muss anerkennt werden – im und durch Sport. Unsere Gesellschaft ist zurecht bunt und vielfältig. Der Bewegte Ganztag muss diese Vielfalt abbilden und inklusiv sein, indem die Angebote multiprofessionell begleitet werden und Übungsleiter*innen entsprechend qualifiziert sein müssen.
In Zeiten knapper öffentlicher Kassen: Wir können uns Einsparungen auf Kosten von Kindern und Jugendlichen nicht leisten! Einsparungen bei Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Haushalten zur Vermeidung von Schulden sind unverantwortlich im Sinne einer Chancengerechtigkeit der Zukunft. Zudem ist aufgrund des durch Bewegungsmangel verursachten schlechten Gesundheitszustandes vieler Kinder bereits jetzt absehbar, dass die Kosten im Gesundheitswesen ohne Gegenmaßnahmen nicht mehr finanzierbar sein werden. Ein Budget von 2500-3500€ pro Kind/Schuljahr ist für eine gelingende Umsetzung des Rechtsanspruches notwendig.
Die Rahmenbedingungen für gelingende Kooperationen sind auf Landesebene zu schaffen. Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) muss die Rahmenbedingungen für eine wirksame Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gewährleisten (inkl. Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen). Wenn nicht ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stehen, müssen grundsätzlich 100 Prozent der zur Verfügung stehenden Personalmittel kapitalisiert werden können. Zudem muss das MK eine moderierende Rolle für die jeweiligen Kooperationen einnehmen. Darüber hinaus sind die Kommunen in die Lage zu versetzen, vor Ort gute und überall gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Sportverbände und -vereine initiieren, beraten und begleiten Kooperationen sowie Trägerschaften. Als Partner des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Kooperation im Rahmen öffentlicher Ganztagsschulen nehmen wir unsere Verantwortung ernst und engagieren uns für Kooperationen und Trägerschaften niedersächsischer Sportvereine und -verbände.
Die im Ganztag eingesetzten Fachkräfte/Übungsleiter*innen verfügen über sportpädagogische Qualitäten und erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung. Die Übungsleiter*innen sind in der Umsetzung des Bewegten Ganztags Schlüsselakteur*innen. Für die Gewährleistung sportpädagogischer Qualität ist eine Qualifizierungsoffensive, unter anderem der zertifizierten Ausbildung zur sportpädagogischen Fachkraft, notwendig. Außerdem müssen multiprofessionelle Teams zum Standard werden. Der Bewegte Ganztag kann nicht kostenlos umgesetzt werden, die Vergütung der Übungsleiter*innen muss den Mindestlohn weit übersteigen.
Der Rechtsanspruch braucht Vor-Ort-Lösungen, die offen und konstruktiv erarbeitet werden müssen. Das Flächenland Niedersachsen braucht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung klare und gleichzeitig flexible Rahmenbedingungen. Wir fordern alle beteiligten Akteur*innen zu einer offenen und konstruktiven Zusammenarbeit auf.
Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf außerschulische Bildung. Der Rechtsanspruch auf Ganztag 2026 muss im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote im Sinne einer ganztägigen bewegungsorientierten Rhythmisierung wirksam vereinen.
Sporträume sind außerschulische Lernorte. Neben der offensichtlichen Bekämpfung des Bewegungsmangels leistet der Bewegte Ganztag einen Beitrag zum Erlernen von Werten wie menschenwürdigem Miteinander, Toleranz und Fairness, Respekt und gegenseitiger Wertschätzung.
Sport und Bewegung brauchen bedarfsgerechte Räume. Bei Neu- und Umbaumaßnahmen an Schulen müssen Sport- und Bewegungsräume ebenso wie Ruhe- und Entspannungsräume mitgedacht werden. Hierbei machen bedarfsgerechte und flexible Raum- und Flächennutzungskonzepte Orte zu Lern- und Lebensräumen.