Der Rechtsanspruch auf Ganztag wird in Niedersachsen stufenweise umgesetzt. Ab 2026 soll für jede Schülerinnen und jeden Schüler ein Ganztags-Platz zur Verfügung stehen. 

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - was bedeutet das?

Durch die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ab 2026 wird die Zahl der ganztägig betreuten Kinder auch in Niedersachsen weiter steigen. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsschule sieht einen Betreuungsumfang von 8 Stunden an allen 5 Werktagen vor, inklusive Unterrichtszeit. Die Schließzeit in den Ferien beträgt maximal 4 Wochen. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Diese Veränderung wirkt sich auf die Gesamtstruktur des gemeinnützigen organisierten Sports sowie insbesondere auf die Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen aus. Durch den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verlagert sich das Spiel- und Bewegungsverhalten zunehmend in die schulische Umgebung. Die Sportjugend Niedersachsen will die Sportorganisation fit machen, damit sie sich ab 2026, wenn Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben, flächendeckend mit Bewegungs-, Sport- und Spielangeboten einbringen kann. In diesem Kontext erweisen sich Sportvereine als die optimalen Kooperationspartner.

AG “Sportorganisation und Ganztag ab 2026"

Der Vorstand der Sportjugend Niedersachsen hat die Arbeitsgruppe „Umgang der Sportorganisation mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab 2026“ berufen, um sich bestmöglich auf die zukünftigen Chancen und Herausforderungen vorbereiten zu können. Im August 2023 trafen sich die Mitglieder der Kerngruppe sowie weitere Teilnehmende und Gäste erstmalig zum Startworkshop. Erarbeitet wurden u. a. politische Forderungen, um der Sportorganisation gute Rahmenbedingungen im Ganztag zu ermöglichen. Dabei unterstützen Service-, Qualifizierungs- und Beratungsleistungen die Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde. Zudem wurden Vorschläge für alternative Wettkampf- und Turnierformate sowie den Angeboten von Ferienfreizeiten entwickelt.   

Zehn Monate lang haben die Mitglieder der "Ganztags-AG" zusammengesessen, um vorbereitende Maßnahmen für die Sportorganisation und ihre Gliederungen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 zu treffen. Nach der vierten Meilensteinsitzung ist die Arbeitsgruppe offiziell beendet. Es wurden dezentrale Meetings zum Thema in den Sportregionen geplant, um die Vereine intensiver zu informieren und vorzubereiten. Außerdem wird eine Onlinecommunity zum Ganztag eingerichtet und die Ausbildung zur Ganztagsberater*in startet am 29./30. August 2024.

Sportpolitische Forderungen zum Ganztag

Zur wirksamen Umsetzung der Ganztagsschule - mit den Schwerpunkten Spiel, Sport und Bewegung - fordert der LandesSportBund Niedersachsen mit seiner Sportjugend folgende Rahmenbedingungen.

 

  • Menschen

Kinder stehen im Mittelpunkt schulischer sowie außerschulischer Bildung. Die Beteiligung von Kindern in der Umsetzung der Ganztagsangebote ist nicht nur im Sinne der Selbstbestimmung unerlässlich, sondern auch zur Steigerung der Attraktivität und Nachfrage der Angebote. Der Kinderschutz ist die grundlegende und pflichtgemäße Basis für alle Angebote und muss durch situationsgerechte Schutzkonzepte gewährleistet werden.

Die Vielfalt unserer Gesellschaft muss anerkennt werden – im und durch Sport. Unsere Gesellschaft ist zurecht bunt und vielfältig. Der Bewegte Ganztag muss diese Vielfalt abbilden und inklusiv sein, indem die Angebote multiprofessionell begleitet werden und Übungsleiter*innen entsprechend qualifiziert sein müssen.

  • Verlässlichkeit

In Zeiten knapper öffentlicher Kassen: Wir können uns Einsparungen auf Kosten von Kindern und Jugendlichen nicht leisten! Einsparungen bei Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Haushalten zur Vermeidung von Schulden sind unverantwortlich im Sinne einer Chancengerechtigkeit der Zukunft. Zudem ist aufgrund des durch Bewegungsmangel verursachten schlechten Gesundheitszustandes vieler Kinder bereits jetzt absehbar, dass die Kosten im Gesundheitswesen ohne Gegenmaßnahmen nicht mehr finanzierbar sein werden. Ein Budget von 2500-3500€ pro Kind/Schuljahr ist für eine gelingende Umsetzung des Rechtsanspruches notwendig.

Die Rahmenbedingungen für gelingende Kooperationen sind auf Landesebene zu schaffen. Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) muss die Rahmenbedingungen für eine wirksame Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gewährleisten (inkl. Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen). Wenn nicht ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stehen, müssen grundsätzlich 100 Prozent der zur Verfügung stehenden Personalmittel kapitalisiert werden können. Zudem muss das MK eine moderierende Rolle für die jeweiligen Kooperationen einnehmen. Darüber hinaus sind die Kommunen in die Lage zu versetzen, vor Ort gute und überall gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen.

  • Kooperationen

Sportverbände und -vereine initiieren, beraten und begleiten Kooperationen sowie Trägerschaften. Als Partner des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Kooperation im Rahmen öffentlicher Ganztagsschulen nehmen wir unsere Verantwortung ernst und engagieren uns für Kooperationen und Trägerschaften niedersächsischer Sportvereine und -verbände.

Die im Ganztag eingesetzten Fachkräfte/Übungsleiter*innen verfügen über sportpädagogische Qualitäten und erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung. Die Übungsleiter*innen sind in der Umsetzung des Bewegten Ganztags Schlüsselakteur*innen. Für die Gewährleistung sportpädagogischer Qualität ist eine Qualifizierungsoffensive, unter anderem der zertifizierten Ausbildung zur sportpädagogischen Fachkraft, notwendig. Außerdem müssen multiprofessionelle Teams zum Standard werden. Der Bewegte Ganztag kann nicht kostenlos umgesetzt werden, die Vergütung der Übungsleiter*innen muss den Mindestlohn weit übersteigen.

Der Rechtsanspruch braucht Vor-Ort-Lösungen, die offen und konstruktiv erarbeitet werden müssen. Das Flächenland Niedersachsen braucht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung klare und gleichzeitig flexible Rahmenbedingungen. Wir fordern alle beteiligten Akteur*innen zu einer offenen und konstruktiven Zusammenarbeit auf.

  • Bildung

Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf außerschulische Bildung. Der Rechtsanspruch auf Ganztag 2026 muss im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote im Sinne einer ganztägigen bewegungsorientierten Rhythmisierung wirksam vereinen.

Sporträume sind außerschulische Lernorte. Neben der offensichtlichen Bekämpfung des Bewegungsmangels leistet der Bewegte Ganztag einen Beitrag zum Erlernen von Werten wie menschenwürdigem Miteinander, Toleranz und Fairness, Respekt und gegenseitiger Wertschätzung.

  • Räume

Sport und Bewegung brauchen bedarfsgerechte Räume. Bei Neu- und Umbaumaßnahmen an Schulen müssen Sport- und Bewegungsräume ebenso wie Ruhe- und Entspannungsräume mitgedacht werden. Hierbei machen bedarfsgerechte und flexible Raum- und Flächennutzungskonzepte Orte zu Lern- und Lebensräumen.

Alle Forderungen auf einen Blick

Kontakt

Karsten Täger

Teamleiter Kita/Schule/Verein/Projekte

Janin Hoeft

Referentin Sportjugend