Kooperationen & Trägerschaften

Aufgrund der steigenden Anzahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen stellt die Auseinandersetzung mit dem Thema für alle Organisationen und Institutionen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren, eine notwendige Zukunftsaufgabe dar. Als größter Jugendverband Niedersachsens vertritt die Sportjugend im LSB Niedersachsen e. V. über eine Million junger Menschen unter 27 Jahren, die in über 9.200 Vereinen Sport treiben. Im Interesse dieser Personengruppe muss eine gelingende Zusammenarbeit von Sportvereinen und Ganztagsschulen langfristig und dauerhaft erreicht werden. Im Juni 2009 beschlossen der Vorstand der Sportjugend Niedersachsen und das Präsidium des LSB Niedersachsen das Positionspapier: Sportvereine - starke Partner der Ganztagsschulen!

Chancen der Kooperationen

Aus Sicht der Sportjugend des LSB Niedersachsen ist die kooperative Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Ganztagsschulen einen signifikanten Mehrwert dar:

  • Für die Kinder und Jugendliche: Die Integration von Sportvereinen in den schulischen Ganztagsbetrieb fördert die ganzheitliche Entwicklung der Schüler*innen durch bewegungsorientiertes Lernen, was sowohl den Spaß am Lernen als auch die körperliche und geistige Gesundheit steigert.
  • Für die Schulen: Die Kooperation ermöglicht eine Erweiterung des schulischen Angebots. Dies kann zugleich zur Verbesserung des schulischen Umfelds, der Atmosphäre und zur Förderung des Miteinanders aller am Schulleben beteiligten Personen beitragen.
  • Für die Sportvereine: Durch die Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen eröffnen sich den Sportvereinen neue Möglichkeiten zur Ansprache und Gewinnung neuer Zielgruppen, was zur langfristigen Mitgliederentwicklung und zur Stärkung der Vereinsstrukturen beiträgt.
  • Für die Erziehungsberechtigten/Eltern/Familien: Die Kooperation gewährleistet ein qualitativ hochwertiges (Bewegungs-)Angebot für die Kinder, was das Vertrauen der Eltern in die schulischen und außerschulischen Bildungsangebote stärkt und zur Entlastung familiärer Betreuungspflichten beiträgt.
  • Für die Bildungsbestrebungen des Landes: Die Zusammenarbeit trägt zur Verbesserung des Bildungs- und Gesundheitsstandards von Kindern und Jugendlichen bei, indem die Ressourcen und Kompetenzen der Ganztagsschulen und des organisierten Sports optimal eingebunden werden. Dies unterstützt die Erreichung bildungspolitischer Ziele und fördert die ganzheitliche Entwicklung der Heranwachsenden.

Wie können Sportvereine und Ganztagsschulen kooperieren?

Kooperationen zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen sind ein Gewinn für Sportvereine, Schulen, Lehrkräfte, Eltern, Schüler*innen und die Gesellschaft. Angesichts der Ganztagsschulentwicklung stehen Sportvereine vor der Herausforderung, sich zu positionieren und zu überlegen, wie sie mit den veränderten Lebenssituationen der Kinder und Jugendlichen umgehen. Die Einführung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten birgt für Sportvereine großes Potenzial. Denn an keinem anderen Ort können Kinder und Jugendliche besser erreichen werden als in der Schule. Ganztagsangebote mit Bewegung, Spiel und Sport sind für die ganzheitliche Bildung unverzichtbar und sollten daher fester Bestandteil sein. Nur mit Unterstützung der Sportvereine lassen sich außerschulische Ganztagsangebote erfolgreich und flächendeckend realisieren.

Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium und dem LandesSportBund Niedersachsen unterstützt die Kooperation von Sportvereinen und Ganztagsschulen.

Welche Möglichkeiten der Kooperation gibt es?

Außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote können die unterschiedlichsten Inhalte haben. Von A wie Abenteuersport bis Z wie Zumba liegt ein vielfältiges Angebot vor. Durch die Ganztagsschule können auch sportliche Trends in der Schule Berücksichtigung finden, die bisher nicht im Schulsport vertreten waren. Im Kern besteht der Bedarf der Schule darin, durch attraktive, kindgerechte, entwicklungsförderliche, vielfältige Angebote den Ganztagsanspruch abzudecken und zugleich das schulische Zusammenleben positiv zu beeinflussen.

Der Sportverein bietet eine Möglichkeit zur gezielten Unterstützung der motorischen Entwicklung durch außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote und übergreifende Angebote. Der Einsatz des Sportvereins in der Ganztagsschule kann vielfältig aussehen. Bei der Angebotsauswahl sollten vor allem die Schüler*innen beteiligt werden.

Beispiele von Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind u.a.:

  • Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote
  • Sportangebote mit kulturellen/ interkulturellen Bezügen
  • Nicht schulsporttypische Bewegungs-, Spiel- und Sportformen
  • (z. B. Inline-Skating,  Low-T-Ball, Slackline, Parkour, Tai Chi, Qi Gong, Waveboard, Rope Skipping, Yoga,  Klettern, Selbstverteidigung, Zumba)
  • Bewegte Pause, Walking-Bus
  • AGs  bzw. freiwilliger Wahlunterricht
  • Projekte (z.B. sportliche Exkursionen, zeitlich begrenzt oder unbegrenzt)
  • Workshops, Gesundheitstage
  • Schnuppertage, Schnupperwochen
  • Spezielle Förderangebote (z. B. Angebote für adipöse Kinder, Rückenschule)
  • Ferienfreizeiten, Sportcamps bzw. Sportwochenangebote (z. B. in den Ferien)
  • Schulsportliche Wettbewerbe, Sportabzeichen, Unterstützung bei     Bundesjugendspielen, Schulligen
  • Gemeinsame Sportstättennutzung
  • Talentsichtung bzw. Talentförderung

Welche Vorteile bietet die Kooperation?

  • Flächendeckendes und etabliertes Sportvereinswesen: Die breite Verankerung von Sportvereinen in der Gesellschaft ermöglicht eine umfassende und nachhaltige Zusammenarbeit.
  • Erfahrungsräume für bürgerschaftliches Engagement: Sportvereine bieten vielfältige Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement, was die soziale Integration und das Gemeinschaftsgefühl stärken kann.
  • Koordination von Angebot und Nachfrage: Sportvereine können gezielt auf die Bedürfnisse der Schulen und Schüler*innen eingehen und können durch geringere Vorgaben passende Angebote vor Ort koordinieren.
  • Individuelle Konzepte: Sportvereine entwickeln maßgeschneiderte Konzepte für die Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Schule eingehen.
  • Qualifizierungsmaßnahmen: Durch gezielte Schulungen und Fortbildungen wird die Qualität der sportlichen Angebote sichergestellt.
  • Vielfältige Sportangebote: Sportvereine bieten eine breite Palette an Aktivitäten, von Trend- bis hin zu klassischen Sportarten sowie übergreifenden Themenfeldern.
  • Gesundheitssport: Qualifizierte Programme fördern die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nachhaltig.
  • Breiten- und Leistungssport: Angebote reichen vom Breitensport über Freizeitsport bis hin zum Wettkampf- und Leistungssport, sodass für jede/n Schüler*in etwas dabei ist.
  • Talentförderung: Durch die Einbindung qualifizierter Übungsleiter*innen wird eine kontinuierliche Talentfindung, -sichtung und -förderung gewährleistet.
  • Vertretung in Gremien: Sportvereine vertreten die Interessen des Sports in verschiedenen Gremien und tragen so zur Gestaltung der Bildungslandschaft bei.

Trägerschaften

Um als Träger für Ganztagsschulen (GTS) tätig zu werden, muss der Verein in seiner Satzung bestimmte Zwecke und Ziele festlegen, die im Einklang mit den Anforderungen an Ganztagsschulangebote stehen. Der Satzungszweck sollte sich in erster Linie auf Jugendhilfe, Bildung, Erziehung, Betreuung und die Förderung von Kindern und Jugendlichen beziehen.  

Folgende Punkte sind oft notwendig, um als Träger von Ganztagsschulen anerkannt zu werden: 

  • Jugendhilfe und Betreuung: Die Satzung sollte die Förderung der Jugendhilfe und Betreuung als zentralen Punkt enthalten. Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach Schulschluss oder an unterrichtsfreien Tagen ist ein wesentlicher Bestandteil von Ganztagsschulen. 
  • Bildung und Erziehung: Der Verein sollte die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen als einen seiner Hauptzwecke angeben. Es kann auch explizit auf schulische Förderung, Hausaufgabenbetreuung und Unterstützung im Lernprozess Bezug genommen werden 
  • Förderung sozialer Kompetenzen: Ein Ziel könnte die Förderung sozialer Kompetenzen, wie Teamarbeit, soziale Integration und Konfliktbewältigung sein. Viele Ganztagsangebote zielen darauf ab, die sozialen Fähigkeiten der Schüler zu stärken. 
  • Kulturelle und sportliche Aktivitäten: Die Durchführung und Förderung von kulturellen, künstlerischen und sportlichen Aktivitäten sollte ebenfalls erwähnt werden, da Ganztagsschulen oft ein breites Spektrum an außerschulischen Angeboten bereitstellen. 
  • Gleichstellung und Integration: Der Verein sollte auch Ziele wie die Förderung der Integration von Schülern mit Migrationshintergrund, Inklusion oder die Chancengleichheit zwischen Mädchen und Jungen nennen. 
  • Zusammenarbeit mit Schulen und Bildungseinrichtungen: In der Satzung könnte auch auf die Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen verwiesen werden, um die Verzahnung von schulischer und außerschulischer Bildung zu gewährleisten. 
  • Gemeinnützigkeit: Der Verein muss gemeinnützig sein, um öffentliche Gelder oder Förderungen zu erhalten. Der Satzungszweck muss daher auch die Anforderungen der Gemeinnützigkeit nach § 52 der Abgabenordnung (AO) erfüllen. 

 

Beispiele für Formulierungen in der Satzung könnten sein: 

Zweck und Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein (X) betreibt und fördert Leibesübungen in ihrer Vielgestaltigkeit zur Gesunderhaltung seiner Mitglieder und zur körperlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, auch im Rahmen der Jugendhilfe. Zu diesem Zweck errichtet und unterhält der Verein (X) Sportanlagen und fördert durch entsprechende Veranstaltungen sportliche Übungen und Leistungen 

(2) Der Vereinszweck wird u. a. verwirklicht durch (Formulierungsbeispiele): 

  • „Der Verein verfolgt das Ziel, die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Bereich zu fördern.“ 
  • „Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und der Unterstützung von Ganztagsbetreuung an Schulen.“ 
  • „Der Verein fördert die kulturelle, soziale und sportliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen.“ 
  • die Zusammenarbeit/Kooperation mit Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Seniorenbetreuungseinrichtungen
  • eigenständige Jugendarbeit und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements 
  • die Übernahme der Trägerschaft für Ganztages und weiterer Angebote an Schulen 

Eine Abstimmung mit den zuständigen Schul- oder Jugendämtern und eventuell auch den Vorgaben des Landes, in dem der Verein tätig ist, wäre zudem sinnvoll, um sicherzustellen, dass die Satzungszwecke den Anforderungen entsprechen. Die Änderung der Vereinssatzung muss in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Vereine, die Träger einer Ganztagsschule werden möchten, sollten sich also rechtzeitig auf den Weg begeben.  

Zehn MUT-Macher für Sportvereine

  1. Förderung des Nachwuchses: Durch die Zusammenarbeit mit Schulen können junge Talente frühzeitig entdeckt und gefördert werden. Dies sichert langfristig den Nachwuchs für den Verein.
  2. Stärkung der Vereinspräsenz: Ein Engagement in der Ganztagsschule erhöht die Sichtbarkeit und Bekanntheit des Vereins in der lokalen Gemeinschaft.
  3. Gesellschaftlicher Beitrag: Der Verein leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gesundheit, Bewegung und sozialer Integration von Kindern und Jugendlichen.
  4. Mitgliedergewinnung: Schüler*innen, die durch Schulprojekte positive Erfahrungen mit dem Verein machen, treten möglicherweise dem Verein bei und werden langfristige Mitglieder.
  5. Finanzielle Fördermöglichkeiten: Kooperationen mit Schulen können Zugang zu neuen finanziellen Fördermöglichkeiten und Zuschüssen, zur Aktivierung von (geteilter) Hauptamtlichkeit im Verein bieten.
  6. Netzwerk und Partnerschaften: Die Zusammenarbeit mit Schulen eröffnet neue Netzwerke und Partnerschaften, die für den Verein von Vorteil sein können.
  7. Nutzung von Ressourcen: Schulen bieten oft Sportanlagen und Räumlichkeiten, die der Verein (exklusiv) für seine Aktivitäten nutzen kann.
  8. Erweiterung des Angebots: Der Verein kann sein Angebot durch Schulprojekte erweitern und diversifizieren, z.B. durch spezielle AGs oder Ferienprogramme.
  9. Positive Imagebildung: Ein Engagement in der Schule stärkt das Image des Vereins als gemeinnützige und engagierte Institution.
  10. Förderung von Ehrenamt und Engagement: Die Zusammenarbeit mit Schulen bietet Vereinsmitgliedern die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.

Kontakt

Karsten Täger

Teamleiter Kita/Schule/Verein/Projekte

Janin Hoeft

Referentin Sportjugend