Aus Sicht der Sportjugend des LSB Niedersachsen ist die kooperative Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Ganztagsschulen einen signifikanten Mehrwert dar:
Kooperationen zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen sind ein Gewinn für Sportvereine, Schulen, Lehrkräfte, Eltern, Schüler*innen und die Gesellschaft. Angesichts der Ganztagsschulentwicklung stehen Sportvereine vor der Herausforderung, sich zu positionieren und zu überlegen, wie sie mit den veränderten Lebenssituationen der Kinder und Jugendlichen umgehen. Die Einführung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten birgt für Sportvereine großes Potenzial. Denn an keinem anderen Ort können Kinder und Jugendliche besser erreichen werden als in der Schule. Ganztagsangebote mit Bewegung, Spiel und Sport sind für die ganzheitliche Bildung unverzichtbar und sollten daher fester Bestandteil sein. Nur mit Unterstützung der Sportvereine lassen sich außerschulische Ganztagsangebote erfolgreich und flächendeckend realisieren.
Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium und dem LandesSportBund Niedersachsen unterstützt die Kooperation von Sportvereinen und Ganztagsschulen.
Außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote können die unterschiedlichsten Inhalte haben. Von A wie Abenteuersport bis Z wie Zumba liegt ein vielfältiges Angebot vor. Durch die Ganztagsschule können auch sportliche Trends in der Schule Berücksichtigung finden, die bisher nicht im Schulsport vertreten waren. Im Kern besteht der Bedarf der Schule darin, durch attraktive, kindgerechte, entwicklungsförderliche, vielfältige Angebote den Ganztagsanspruch abzudecken und zugleich das schulische Zusammenleben positiv zu beeinflussen.
Der Sportverein bietet eine Möglichkeit zur gezielten Unterstützung der motorischen Entwicklung durch außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote und übergreifende Angebote. Der Einsatz des Sportvereins in der Ganztagsschule kann vielfältig aussehen. Bei der Angebotsauswahl sollten vor allem die Schüler*innen beteiligt werden.
Beispiele von Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind u.a.:
Um als Träger für Ganztagsschulen (GTS) tätig zu werden, muss der Verein in seiner Satzung bestimmte Zwecke und Ziele festlegen, die im Einklang mit den Anforderungen an Ganztagsschulangebote stehen. Der Satzungszweck sollte sich in erster Linie auf Jugendhilfe, Bildung, Erziehung, Betreuung und die Förderung von Kindern und Jugendlichen beziehen.
Folgende Punkte sind oft notwendig, um als Träger von Ganztagsschulen anerkannt zu werden:
Beispiele für Formulierungen in der Satzung könnten sein:
Zweck und Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein (X) betreibt und fördert Leibesübungen in ihrer Vielgestaltigkeit zur Gesunderhaltung seiner Mitglieder und zur körperlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, auch im Rahmen der Jugendhilfe. Zu diesem Zweck errichtet und unterhält der Verein (X) Sportanlagen und fördert durch entsprechende Veranstaltungen sportliche Übungen und Leistungen
(2) Der Vereinszweck wird u. a. verwirklicht durch (Formulierungsbeispiele):
Eine Abstimmung mit den zuständigen Schul- oder Jugendämtern und eventuell auch den Vorgaben des Landes, in dem der Verein tätig ist, wäre zudem sinnvoll, um sicherzustellen, dass die Satzungszwecke den Anforderungen entsprechen. Die Änderung der Vereinssatzung muss in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Vereine, die Träger einer Ganztagsschule werden möchten, sollten sich also rechtzeitig auf den Weg begeben.