Kita & Sportverein

Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Sportvereinen in Niedersachsen soll nachhaltig verbessert werden. Deshalb stellt die Sportjugend im LandesSportBund Niedersachsen seinen Mitgliedsvereinen aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen Fördermittel für die Durchführung von Bewegungseinheiten in Kooperationsgruppen „Kindertagesstätte und Sportverein“ zur Verfügung.

Aktionsprogramm

Mehr Bewegung in die Kindertagesstätte (Kita)!

Bewegung, Spiel und Sport gehören zur Lebenswelt von Kindern. Sie sammeln dabei Erfahrungen, die für ihre körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind. Das Niedersächsische Kultusministerium und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen e.V. mit seiner Sportjugend wollen die kindliche Bewegungslust im Elementarbereich durch das Aktionsprogramm Kindertagesstätte/Sportverein unterstützen. Zu­ sätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote, durchgeführt in Kooperation mit niedersächsischen Sportvereinen, sollen die Bewegungsräume und Bewegungserfahrungen der Kinder bereichern.

Eine Kooperation zwischen Kindertagesstätte und Sportverein setzt keine Mitgliedschaft der teilnehmenden Kinder im Sportverein voraus.

Das Angebot findet während der Öffnungszeiten der Kita in Begleitung des pädagogischen Personals der Einrichtung statt.

Kita und Sportverein gehen eine vetragliche Kooperation ein

Die Sportjugend Niedersachsen stellt aus Mitteln der Fi­nanzhilfe des Landes Niedersachsen Fördermittel für die Durchführung von Bewegungseinheiten in Kooperations­ gruppen „Kita und Sportverein" zur Verfügung. Antragsbe­rechtigt sind Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB Niedersachsen sind.

Eine lizensierte Übungsleiterin oder ein lizensierter Übungsleiter (mindestens 1. Lizenzstufe) führt mit einer festen Kindergruppe einer Kita ein- oder zweimal wöchentlich eine Bewegungseinheit (BE) von 60 Minuten (reine Bewegungszeit) durch.

Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst die Kooperationsangebote

Sportvereine können folgende Förderung für die Durch­führung ihrer Angebote beantragen:

  • 20 Bewegungseinheiten á 10,- Euro = 200,- Euro Zuschuss
  • 40 Bewegungseinheiten á 10,- Euro = 400,- Euro Zuschuss

Folgendes müssen die beantragenden Sportvereine beachten:

  • Die Förderung kann jeder Zeit beantragt werde. Die beantragten Bewegungseinheiten (BE) müssen innerhalb des Kalenderjahres durchgeführt werden.
  • Abgerechnet werden nach Beendigung des Kooperationsangebotes die tatsächlich durchgeführten BE, jedoch maximal nur die Anzahl der ursprünglich beantragten und bewilligten BE.
  • Ein Sportverein kann pro Kalenderjahr Fördermittel bis zu insgesamt maximal 4.000,- Euro für Kooperationen mit Kitas beantragen.
  • Nicht förderfähig sind Kooperationen, die mit Kitas geschlossen werden, deren Träger der antragberechtigte Sportverein selbst ist.

 

Hier geht es zum Download des aktuellen

Flyers des Aktionsprogramms Kindertagesstätte/Sportverein

 

Das Aktionsprogramm Kindertagesstätte/Sportverein ist ein Modul des Bewegten Kindergartens Niedersachsen.

Hier geht es zur Homepage des Bewegten Kindergarten Niedersachsen

Kontakt

Karsten Täger
Teamleiter
Tel: 0511 1268-154

Natascha Rahnfeld-Wolters
Sachbearbeiterin
Tel: 0511 1268-157