Zuschüsse Ferienfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen

Die Sportjugend Niedersachsen stellt den Sportvereinen, Sportjugenden und Jugendorganisationen Mittel aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen für die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage der gültigen Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Verfügung.

Antragstellende müssen ordentliches Mitglied des LandesSportBund Nds. e.V. und im Besitz eines gültigen Freistellungsbescheids sein.

Nicht bezuschusst werden reinsportfachliche Maßnahmen wie z. B.: Punktspiele und Trainingslager!

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Anträge können über das LSB-NET Förderportal Förderung Ferienfreizeit gestellt werden.

Bei Fragen bitte an Britta Gerlach  oder 0511 1268 249 wenden!

Förderprogramm Camps 2025

Ergänzung zur gültigen Förderrichtline für Ferienfreizeiten:

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Camps über das neue Programm zur „Förderung sportlicher Jugendarbeit und zur Stärkung der Demokratie“ der Sportjugend Niedersachsen umzsetzen.
Dieses Förderprogramm zunterstützt Sportvereine dabei, Camps zu realisieren, die sportliche Aktivitäten mit Partizipation bewusst verbinden und Demokratiestärkung in den Fokus stellen.

Hier ist die ergänzende Durchführungsbestimmung zu finden

Wichtige Hinweise zur neuen Förderung:
Wer kann einen Antrag stellen?
  Sportvereine und -verbände, die einen besonderen Förderbedarf begründen und den besonderen inhaltlichen
  Fokus herausstellen.
Was wird gefördert?
  Camps mit einer Länge von mind. 2 Tagen mit einer maximalen Fördersumme von bis zu 40.000 € pro Verein.
Förderzeitraum:
  Es können Anträge für Camps eingereicht werden, die bis zum 31. Dezember 2025 begonnen werden.

Anträge können über das LSB-NET Förderportal Camps 2025 gestellt werden.

Bei Fragen bitte an Natascha Rahnfeld-Wolters  oder 0511 1268 157 wenden!