Verdienstausfall 2025 - Anmeldungen voraussichtlich ab Anfang Januar möglich!

Die Erstattung von Verdienstausfall bei Maßnahmen in der Jugendarbeit ist über die Sportjugend Niedersachsen möglich. Der Maßnahmeträger muss Mitglied des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. sein.
Die wesentlichen Informationen sind im Detail dem Hinweisblatt zu entnehmen. Wir weisen gerne zusätzlich darauf hin, dass bei Helferinnen bzw. Helfern, die ohne direkte Betreuungsaufgabe für Kinder und Jugendliche bei der Maßnahme eines Vereins eingesetzt werden (z.B. Zeltaufbau, -abbau, Küchenpersonal usw.), eine Juleica nicht erforderlich ist.

Trainingslager werden nicht berücksichtigt

Für den Auf- und Abbau im Zeltlager Langeoog kann kein Verdienstausfall gewährt werden.

Erstattet werden max. 100 € pro Arbeitstag!

Hier noch einmal die wichtigsten Fristen in Kürze:
4 Wochen vor Beginn der Maßnahme:
Einreichen der vollständig ausgefüllten Anmeldung auf Erstattung von Verdienstausfall und der Kopie der gültigen JuLeiCa per E-Mail oder auf dem Postweg.

Spätestens 2 Monate nach Ende der Maßnahme:
Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrags mit dem Programm der Maßnahme nur auf dem Postweg.
Danach eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Bei Maßnahmen im November oder Dezember:
muss der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit dem Programm der Maßnahme bis spätestens 15.01. des Folgejahres vorliegen.
 

Kontakt

Britta Gerlach
bgerlach@lsb-niedersachsen.de
Fon: 0511 1268 249