Die Sportjugend Niedersachsen stellt den Sportvereinen, Sportjugenden und Jugendorganisationen Mittel aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen für die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage der gültigen Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Verfügung.
Antragstellende müssen ordentliches Mitglied des LandesSportBund Nds. e.V. und im Besitz eines gültigen Freistellungsbescheids sein.
Nicht bezuschusst werden reinsportfachliche Maßnahmen wie z. B.: Punktspiele und Trainingslager!
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Anträge werden über das LSB-NET gestellt.