Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor sexualisierten Grenzüberschreitungen. Sexualisierte Grenzüberschreitungen sind ungeheure Eingriffe in die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen, die auch im Sportverein passieren können oder von Betroffenen gegenüber ihren Trainerinnen und Trainern aus anderen Zusammenhängen heraus berichtet werden.
Mit dem Konzept „Verein(t) gegen sexualisierter Gewalt im Sport – AUSGEZEICHNET“ wollen der LandesSportBund Nds. (LSB) und seine Sportjugend Sportvereine in die Lage versetzen, Gefährdungen zu erkennen und entsprechend präventiv zu wirken. Sie sollen handlungsfähig werden, wenn es darum geht, einen Verdacht bestmöglich zu beurteilen und im Fall eines Übergriffes mit qualifizierter Unterstützung handeln zu können. Im Besonderen soll eine aktive Kultur des Hinsehens und Zuhörens im Sport etabliert werden. Professionell entwickelte Schutzkonzepte bieten den Sportvereinen die nötige Handlungssicherheit in der präventiven Arbeit und im Umgang mit Verdachtsfällen.
Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes umzusetzen bedeutet, sich begleitet auf einen intensiven Weg einer Prozessberatung zu machen: In der eigenen Organisation Risiken ausfindig zu machen, Ressourcen zu aktivieren und den Schutz von Kindern und Jugendlichen als festen Bestandteil der Organisationskultur im Sportverein zu verankern.
Annika Fangmann
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