Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und ist gleichzeitig ein Nachweis der absolvierten Juleica-Ausbildung.
Zusätzlich soll die Juleica die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zu Ausdruck bringen und ist deshalb mit einer Reihe von Rechten und Vergünstigungen wie die Inanspruchnahme von Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports, Freistellung vom Unterricht, Fahrpreisermäßigungen, Zuschüssen etc. verbunden.
Die Sportjugend Niedersachsen belohnt Juleicainhaberinnen und -inhaber als Anerkennung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit mit besonderen Vergünstigungen:
Reduzierung der Teilnahmegebühr bei Fortbildungsmaßnahmen der Sportjugend Niedersachsen um € 10,00 pro Lehrgang,
4€/Tag Zuschuss der Sportjugend für die Betreuung von Ferienfreizeiten (s. Richtlinie 2.7.2)
Außerdem haben Jugendleiterinnen und Jugendleiter die Möglichkeit die ÜL-C Ausbildung Breitensport (sportartenübergreifend) auf 80 Lerneinheiten (LE) zu verkürzen. Die Juleica-Ausbildung wird im "C-50 Flexbereich" mit 40 LE angerechnet.
Die Juleica ist drei Jahre gültig und wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung (mind. 8 Zeitstunden bzw. 11 LE) neu ausgestellt.
Die Juleica kann online beantragt werden.
Voraussetzungen für die Beantragung sind:
Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung,
Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als 3 Jahre),
Ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit,
unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Thema "Schutz vor sexualisierter Gewalt",
ein digitales Portraitfoto.
Für die Neuausstellung einer Juleica ist die alte Card und der Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildung im Kinder-/ Jugendbereich (mind. 11 LE) erforderlich.
Tel. 0511 1268-161