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Der Sportjugend Niedersachsen

- 2022 mehr Erstattung für Verdienstausfall möglich

Sportjugend kann 2022 mehr Verdienstausfall erstatten!

Die Sportjugend Niedersachsen hat 2022 insgesamt 90 000 Euro für die Erstattung von Verdienstausfall zur Verfügung z.B. für Personen, die Bewegungscamps, Freizeiten oder Aktionstage durchführen. Das Land Niedersachsen hat der Sportjugend auf deren Antrag hin aus dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ über den regulären Ansatz hinaus weitere 45.000 Euro bewilligt, um das Ehrenamt im der Jugendarbeit im Sport zu stärken.

Eine Erstattung auf Verdienstausfall können ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige beantragen, die ohne Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber hierfür freigestellt werden, und zwar bei der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, sonstigen Maßnahmen der Jugendarbeit im Sinne des Gesetzes über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports sowie an Sitzungen von Gremien anerkannter Träger der Jugendarbeit auf Landes- und Bundesebene.

Hierzu gehört insbesondere die leitende oder helfende Tätigkeit bei Freizeit- und Sportveranstaltungen mit Kindern oder Jugendlichen. Die Person muss im Besitz einer Juleica (Jugendgruppenleiterausweis) und älter als 16 Jahre sein.

Die Sportjugend wickelt das Förderprogramm für den Sport ab. Beratung:Britta Gerlach, Tel: 0511 1268 249 oder E-Mail: bgerlach@lsb-niedersachsen.de

Nähere Informationen bzgl. der Voraussetzungen sind hier zu finden:

https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=JPflSUrlG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true