Sportjugend begrüßt Erleichterungen für den Jugendsport und geplanten Start des Schulsports
Die Sportjugend Niedersachsen begrüßt, dass seit dem 8. Juni Angebote für Kinder und Jugendliche nun auch unter der Aufsicht von Personen, die eine Jugendleitercard haben, mit bis zu 10 Personen wieder möglich sind. Das sieht die „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020“ vor, die das Niedersächsische Sozialministerium veröffentlicht hat. Reiner Sonntag, Vorsitzender der Jugendorganisation des LandesSportBundes Niedersachsen sagt: „Diese erweiterten Handlungsmöglichkeiten im Jugendsport sind notwendig für Kinder und Jugendliche.“ Einen Erfolg der Lobbyarbeit der Sportjugend sieht Sonntag in der Ankündigung von Kultusminister Grant Hendrik Tonne an Schulleitungen und Lehrkräfte vom 5. Juni, den schulischen Sportunterricht ab dem 22. Juni unter bestimmten Rahmenbedingungen wieder aufzunehmen. „Wenn Vereinssport in Schulsporthallen erlaubt ist, muss das auch für den Sportunterricht für Schülerinnen und Schüler gelten. Langfristig müssen aber auch die außerunterrichtlichen Sportangebote unserer Vereine wieder möglich sein“, sagt Sonntag. Die Sportjugend hatte sich gemeinsam mit dem DSLV Landesverband Niedersachsen für den Start des Schulsports unter dem Motto „Nur Schulsport bewegt alle!“ eingesetzt, um Kindern und Jugendlichen während der Corona-Krise wieder Sport und Bewegung an Schulen zu ermöglichen.
Bewegungsrunde mit 15 Stationen
Um den Mobilitätseinschränkungen der Schüler bereits jetzt aktiv Sport- und Bewegungsangebote entgegenzusetzen, hat die Sportjugend Niedersachsen im Rahmen des Projektes „Bewegte Schule“ Bewegungsparcours entwickelt, um Schülerinnen und Schüler in Schwung zu bringen. Die Übungen wie Balancieren, Klettern, Hüpfen oder Springen eignen sich zum Einsatz im Freien für Gruppen mit 15 Schülern, ihren Lehrern und pädagogischen Mitarbeitern ohne die bestehenden Vorsichtsmaßnahmen außer Acht zu lassen. Sportzeug ist nicht nötig, denn die Bewegungsaktivitäten sind nicht schweißtreibend.
Neue Abrechnungsbestimmungen
Für die Sportjugend Niedersachsen kündigte Sonntag zudem an, bis zu den Sommerferien neue Abrechnungsbestimmungen zu erstellen, damit der Besuch und die Inanspruchnahme offener, gruppenbezogener und gemeinwesenorientierter Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für bis zu 10 Personen einschließlich der Aufsichtspersonen, unter Aufsicht einer pädagogischen Fachkraft oder einer ehrenamtlich qualifizierten Person, die eine Jugendleitercard besitzt, auch im Sport möglich ist. Auch für diese Optionen hatte sich die Sportjugend gegenüber der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingesetzt.
Pressemitteilung 9. Juni 2020