Zu diesen Institutionen zählen sämtliche Organisationen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Mit den Empfehlungen liegen nun erstmals Kriterien für eine gelingende Aufarbeitung in Institutionen vor. Gleichzeitig dienen sie als Orientierung für Betroffene, die über ihre Gewalterfahrungen sprechen und Aufarbeitung fordern.
Die Dokumente sind auf der Homepage der Kommission als Download verfügbar.
Im Mai 2019 startete die UKASK einen Aufruf an Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt im Sportkontext erlebt haben. Voraussichtlich im Frühjahr 2020 soll hierzu ein öffentliches Hearing von der Kommission veranstaltet werden.
Der Deutsche Olympische Sportbund hat auf seiner Mitgliederversammlung am 07. Dezember 2019 in Frankfurt am Main einstimmig einen Beschluss gefasst, der alle Verbände zu einem Präventionsmodell gegen Sexualisierte Gewalt verpflichtet. Es ist beabsichtigt, dass die Geschäftsstelle des DOSB bereits bis Frühjahr 2020 einen Vorschlag für ein Konzept eines Stufenmodells zur Befassung in den Konferenzen der Verbändegruppen erarbeitet. So können sich die Mitgliedsorganisationen frühzeitig auf möglicherweise (selbst-) verpflichtende Regelungen einstellen und bereits erste Maßnahmen zur Umsetzung – sofern diese nicht schon erfolgt sind – ergreifen.
Weblink:
www.aufarbeitungskommission.de
Kontakt beim LSB Niedersachsen:
Thekla Lorenz (Team Jugendpolitische Grundsatzfragen, Jugendarbeit)