Die Sportjugend Niedersachsen hat die Organe Vollversammlung und Sportjugend-Vorstand.
Die Vollversammlung berät und beschließt u.a. über grundsätzliche Angelegenheiten und den Haushaltsplan für das folgende Jahr.
Der Sportjugend-Vorstand führt die sj Nds. und erfüllt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Jugendordnung und der weiteren Ordnungen der sj Nds., der LSB-Satzung und den LSB-Ordnungen sowie nach Maßgabe der von der Vollversammlung gefassten Beschlüsse.